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Bühne beim 3-Länder-Stadtfestival mit Traverse, Effektlicht und Band vor dem Publikum
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Wann braucht eine Veranstaltung ein Sicherheitskonzept?

Ab wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist, was hineingehört und wer es erstellt: § 43 VStättVO, Behördenpraxis in Baden-Württemberg und die Rolle der Technik.

In Baden-Württemberg ist ein Sicherheitskonzept zwingend, wenn eine Versammlungsstätte mehr als 5.000 Besucherplätze hat. Darunter entscheidet die Art der Veranstaltung: Die Genehmigungsbehörde kann es auch bei deutlich kleineren Festen verlangen, etwa bei eingezäuntem Gelände mit Gedränge, engen Rettungswegen, Feuer, Pyrotechnik oder viel Alkohol. Aufstellen muss es der Veranstalter oder der Betreiber der Halle, die Behörden prüfen, ob es schlüssig ist.

Ab wann verlangt die Behörde ein Sicherheitskonzept?

Eine feste Besucherzahl, ab der jede Veranstaltung ein Sicherheitskonzept braucht, gibt es nicht. Die baden-württembergische Versammlungsstättenverordnung formuliert es in § 43 bewusst offen: Erfordert es die Art der Veranstaltung, muss der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufstellen und einen Ordnungsdienst einrichten. Zwingend vorgeschrieben und mit den Sicherheitsbehörden abzustimmen ist es erst in Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen.

Unterhalb dieser Grenze entscheidet die Genehmigungsbehörde im Einzelfall. Das Landespolizeipräsidium Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass ein formelles Sicherheitskonzept je nach Gefährdungsbewertung und Risikofaktoren auch bei geringerer Besucherzahl gefordert werden kann. Typische Auslöser sind ein eingezäuntes Gelände, auf dem die Gäste dicht gedrängt stehen, enge oder unübersichtliche Flucht- und Rettungswege, offenes Feuer und Pyrotechnik, ein bestimmtes Zielpublikum oder ein zu erwartender hoher Alkoholkonsum.

Bei Festen im Freien gilt dasselbe Prinzip, nur auf anderer Rechtsgrundlage. Ein Weinfest in Auggen oder ein Konzert auf dem Marktplatz in Müllheim fällt meist nicht unter die Versammlungsstättenverordnung, sondern unter Straßen-, Verkehrs-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Kommunalrecht. Die Gemeinde kann das Sicherheitskonzept dann als Auflage in die Genehmigung schreiben. Die Stadt Freiburg etwa stuft eingegrenzte Open-Air-Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Gästen als Veranstaltungen mit besonderen Anforderungen ein und verlangt bei Groß- und Risikoveranstaltungen immer ein Sicherheitskonzept samt Ordner- und Sanitätskonzept.

Hochzeiten und Firmenfeiern mit geladenen Gästen in einer genehmigten Halle kommen meist ohne eigenes Konzept aus, solange die Nutzung zum genehmigten Bestuhlungsplan und zu den Vorgaben des Hauses passt. Nachfragen solltest Du trotzdem, sobald etwas Ungewöhnliches dazukommt, zum Beispiel Feuershow, Pyrotechnik oder deutlich mehr Gäste als üblich. Ob die Versammlungsstättenverordnung für Deinen Raum überhaupt gilt, erklärt der Beitrag Wann greift die Versammlungsstättenverordnung?.

Was gehört in ein Sicherheitskonzept hinein?

Den Mindestinhalt nennt § 43 selbst: die Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes, gestaffelt nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad, die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen. Ein gesetzliches Rechenmodell für die Zahl der Ordner gibt es nicht. Sie wird für jede Veranstaltung einzeln begründet, ein Rockkonzert braucht in aller Regel mehr Sicherheitskräfte als ein klassisches Konzert.

In der Praxis folgen die Konzepte einem festen Grundgerüst, das Behörden gern vorgeben. Das Muster im Veranstaltungsleitfaden der Stadt Freiburg ist ein gutes Beispiel dafür: Es beginnt mit den Verantwortlichkeiten, jeweils mit Namen, und einer Beschreibung der Veranstaltung mit erwarteter und maximaler Besucherzahl, Auf- und Abbauzeiten, Gastronomie, Anreise und den Erfahrungen aus dem Vorjahr.

Das Herzstück ist die Gefährdungsanalyse. Sie klärt, was für die Gäste gefährlich werden könnte, wo es besondere Gefahrenbereiche wie ein Gewässer oder eine Engstelle gibt, wie wahrscheinlich und wie schwer ein Schaden wäre und mit welchen Maßnahmen sich das Risiko senken lässt. Daraus leiten sich das Ordnerdienstkonzept mit Positionsplan, der Sanitätsdienst, der häufig nach dem sogenannten Maurer-Schema bemessen wird, und der Brandschutz ab.

Dazu kommen ein Absage-, Abbruch- und Evakuierungskonzept, die Kommunikationswege per Funk und Telefon sowie ein Sicherheitsstab, der im Ernstfall entscheidet und dessen Meldelinien festgelegt sind. Alle Einrichtungen stehen in einem maßstabsgetreuen Lageplan, der dem Konzept als Anlage beiliegt, zusammen mit dem Flucht- und Rettungswegeplan und dem Nachweis der Veranstaltungshaftpflicht.

Wie hängen Technik, Aufbau und Sicherheitskonzept zusammen?

Enger, als viele Veranstalter vermuten. Das Freiburger Muster führt unter Infrastruktur ausdrücklich die Stromversorgung einschließlich Notstrom, die Beleuchtung einschließlich Notbeleuchtung, die Notfallbeschallung sowie Zelte und Bühnen mit Maßen, Standort und Baubuch auf. Bei den Verantwortlichkeiten steht der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik mit Namen im Konzept. Es beschreibt also auch, was die Technik im Ernstfall leisten muss.

Die Sicherheitsdurchsagen, die § 43 verlangt, laufen bei vielen Veranstaltungen über die Beschallungsanlage. Deshalb gehört ins Konzept, wer das Durchsagemikrofon hat, welche Texte vorbereitet sind und wie die Show angehalten wird: Musik aus, Saallicht an, Durchsage. Dieser Showstop sollte mit Veranstaltungsleitung und Ordnungsdienst abgesprochen und geprobt sein, und der Durchsageweg sollte so abgesichert sein, dass er auch bei einem Stromausfall auf der Bühne funktioniert, etwa über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung.

Auch der Aufbau selbst ist ein Sicherheitsthema. Bühne, Traversen, Lautsprechertürme und Regieplatz dürfen weder Rettungswege noch Feuerwehrzufahrten zustellen, für die in der Regel mindestens 3 Meter Breite und 3,50 Meter Durchfahrtshöhe frei bleiben müssen. Kabel quer durch den Publikumsbereich brauchen Kabelbrücken, wie das sauber gelingt, zeigt der Beitrag zu Verkabelung und Stromversorgung bei Events.

Im Freien kommt das Wetter dazu. Das Abbruchkonzept legt fest, ab welcher Windstärke oder bei welcher Gewitterlage unterbrochen wird, und diese Grenzen stammen zu einem guten Teil aus der Technik: aus der Statik der Bühne, dem Prüfbuch des Zelts und den Herstellerangaben für geflogene Lautsprecher und LED-Wände. Die Technikplanung liefert diese Werte, die Veranstaltungsleitung trifft am Abend auf ihrer Grundlage die Entscheidung.

Wer erstellt das Sicherheitskonzept und wer gibt es frei?

Laut Wegweiser des Landespolizeipräsidiums Baden-Württemberg obliegt die Aufstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts stets dem Veranstalter. In einer Versammlungsstätte richtet sich § 43 zunächst an den Betreiber, viele Mietverträge übertragen diese Pflicht aber auf Dich als Veranstalter. Bei einem Fest im Freien liegt sie ohnehin bei Dir, Deiner Firma oder Deinem Verein.

Schreiben musst Du es trotzdem nicht allein. Bei größeren Veranstaltungen übernehmen das meist professionelle Sicherheitsdienste, die Stadt Freiburg geht in ihrem Leitfaden ausdrücklich davon aus. Zuarbeit kommt vom Sanitätsdienst, vom Betreiber der Location und von der Veranstaltungstechnik, die Lageplan, Stromversorgung und Durchsageweg beisteuert. Gewerbliche Ordnungsdienste müssen dabei die Anforderungen der Gewerbeordnung erfüllen.

Eine eigene Freigabe nur für das Konzept gibt es in der Regel nicht, es wird Teil der Genehmigung und ihrer Auflagen. Die Genehmigungsbehörde, bei Festen in Schliengen, Auggen, Müllheim oder Lörrach zuerst das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde, beteiligt Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Geprüft werden Plausibilität und Schlüssigkeit, die Verantwortung für die Umsetzung bleibt beim Veranstalter.

Findet das Fest auf öffentlichen Straßen statt, ist zusätzlich die Straßenverkehrsbehörde gefragt, je nach Ort die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Für Zelte und mobile Bühnen als Fliegende Bauten ist die Baurechtsbehörde zuständig, die vor Inbetriebnahme eine Abnahme verlangen kann. Bei größeren Festen gibt es kurz vor Beginn, oft am Vortag, eine gemeinsame Begehung, bei der Behörde und Veranstaltungsleitung den Aufbau mit dem Konzept abgleichen.

Wie früh muss ich mich um das Sicherheitskonzept kümmern?

Früher, als die meisten planen. Allein die verkehrsrechtliche Genehmigung für ein Fest auf öffentlichen Straßen kann laut Landratsamt Lörrach bis zu zwei Monate dauern. Größere Städte setzen feste Fristen, Freiburg etwa erwartet Anträge grundsätzlich drei Monate vor der Veranstaltung und bei Groß- und Risikoveranstaltungen fünf Monate. Wer in Schliengen, Auggen oder Müllheim plant, fragt am besten schon in der Ideenphase im Rathaus nach, ob ein Konzept verlangt wird.

Für die Technik heißt das: Bühnenstandort, Regieplatz, Stromversorgung und Beschallung sollten feststehen, bevor das Sicherheitskonzept eingereicht wird, weil sie im Lageplan auftauchen. Wer die Technik erst kurz vorher bucht, zeichnet den Lageplan am Ende zweimal. Welche Punkte Du vorab klären solltest, zeigt die Checkliste zur Technikplanung.

Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung und keine Abstimmung mit der Behörde, er hilft Dir aber, die richtigen Fragen rechtzeitig zu stellen. Schick uns bei Deiner unverbindlichen Projektanfrage gern Lageplan und erwartete Gästezahl mit, dann planen wir Bühne, Strom, Licht und Beschallung so, dass sie zum Sicherheitskonzept passen. Wie das bei Festen und Events in der Region aussieht, zeigen unsere Referenzen.

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Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Reicht eine Skizze der Rettungswege für das Sicherheitskonzept aus?
Nein. Der Rettungswegeplan ist nur ein Baustein. Für Versammlungsstätten verlangt die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg einen Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab von mindestens 1:200, und das Sicherheitskonzept beschreibt darüber hinaus, wer im Ernstfall was tut: Ordnungsdienst, Sicherheitsdurchsagen, Räumung und die Abstimmung mit Feuerwehr und Rettungsdienst. Wie ausführlich es sein muss, hängt von Größe und Risiko ab, eine bloße Skizze ohne Zuständigkeiten und Abläufe reicht aber nicht.
Wie früh muss das Sicherheitskonzept bei der Gemeinde liegen?
Eine landesweit einheitliche Frist gibt es nicht, jede Gemeinde setzt ihre eigenen Vorlaufzeiten. Kleinere Vereinsfeste werden üblicherweise mindestens vier Wochen vorher angemeldet, bei größeren Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept rechnen viele Ordnungsämter mit drei bis sechs Monaten, weil Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst beteiligt werden. In Schliengen, Müllheim oder Lörrach fragst Du am besten beim ersten Kontakt mit dem Ordnungsamt nach dem Stichtag und planst Technik und Aufbau so, dass die Pläne bis dahin stehen.
Unterstützt Ihr uns bei den technischen Teilen des Sicherheitskonzepts?
Ja. Verantwortlich für das Konzept bleibt der Veranstalter oder der Betreiber der Location, die technischen Bausteine liefern wir zu: Aufbaupläne mit Bühne, Traversen und Technikpositionen, Stromversorgung und Kabelwege, bei Open-Air-Bühnen das Vorgehen bei Starkwind und die Möglichkeit, Sicherheitsdurchsagen über die Beschallung zu machen. Dabei achten wir darauf, dass Mischpult, Kabelbrücken und Stative keine Rettungswege verengen. Sprich uns am besten an, bevor die Pläne zur Gemeinde gehen.
Brauchen wir für unsere Hochzeit ein eigenes Sicherheitskonzept?
In aller Regel nicht, wenn Ihr in einer genehmigten Location feiert. Dort hat der Betreiber die zulässige Gästezahl und die Rettungswege bereits geklärt, und Ihr haltet Euch an die genehmigte Bestuhlung und Personenzahl. Feiert Ihr dagegen in einer Scheune oder im Zelt auf einer Wiese, wie es im Markgräflerland oft vorkommt, fragt die Gemeinde je nach Größe nach Rettungswegen, Strom und Brandschutz. Für Pyrotechnik oder eine Lasershow gelten ohnehin eigene Vorgaben, die wir vorab mit Euch und der Location abstimmen.

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