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RECHTLICHES

Mietbedingungen

Stand: 26.07.2026

Diese Mietbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KW.Eventtechnik.

1. Allgemeines

Mit der Übernahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter die AGB sowie diese Mietbedingungen an.

Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Geräte sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

2. Übergabe der Mietgeräte

Alle Mietgeräte werden vor jeder Vermietung technisch geprüft.

Bei Übergabe werden sie in einem funktionsfähigen Zustand übergeben.

Der Mieter hat die Geräte unmittelbar bei Übernahme auf

  • Vollständigkeit
  • offensichtliche Beschädigungen
  • Funktion

zu prüfen.

Später festgestellte offensichtliche Mängel können nicht mehr anerkannt werden.

3. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit:

  • Abholung,
  • Übergabe oder
  • Anlieferung.

Sie endet mit der vollständigen Rückgabe.

Jeder angefangene zusätzliche Miettag kann vollständig berechnet werden.

4. Selbstabholung

Bei Selbstabholung ist der Mieter für den sicheren Transport verantwortlich.

Die Ladung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu sichern.

Schäden durch unsachgemäßen Transport gehen zu Lasten des Mieters.

5. Lieferung

Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit gesetzlich zulässig.

6. Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt ausschließlich während der vereinbarten Geschäftszeiten oder nach individueller Terminvereinbarung.

Nicht zurückgegebene Geräte gelten bis zur vollständigen Rückgabe als vermietet.

7. Reinigung

Die Mietgeräte sind sauber zurückzugeben.

Zusätzlicher Reinigungsaufwand wird nach Zeitaufwand berechnet.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Klebebandreste
  • Gaffa-Rückstände
  • Konfetti
  • Schmutz
  • Getränkerückstände
  • Nebelfluid
  • Kunstschnee
  • Farbe
  • Wachs

8. Beschriftungen

Das Bekleben oder Beschriften der Mietgeräte ist nicht gestattet.

Entfernungskosten werden nach Aufwand berechnet.

Beschädigte Oberflächen werden ersetzt.

9. Verlust

Bei Verlust haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert einschließlich Beschaffungskosten.

Dies gilt insbesondere für:

  • Kabel
  • Adapter
  • Cases
  • Akkus
  • Netzteile
  • Fernbedienungen
  • Sicherungsseile
  • Klemmen
  • Haken
  • Kleinteile

10. Beschädigungen

Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.

Eigene Reparaturversuche sind unzulässig.

Reparaturen dürfen ausschließlich von KW.Eventtechnik durchgeführt oder beauftragt werden.

11. Ausfallentschädigung

Ist ein Gerät aufgrund einer Beschädigung oder eines Verlustes bis zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht vermietbar, kann zusätzlich eine angemessene Ausfallentschädigung verlangt werden, soweit gesetzlich zulässig.

12. Diebstahl

Jeder Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und KW.Eventtechnik zu melden.

Das polizeiliche Aktenzeichen ist innerhalb von 24 Stunden vorzulegen.

13. Versicherung

Der Abschluss einer Elektronik- oder Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.

Bei hochwertigen Anlagen kann KW.Eventtechnik den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verlangen.

14. Nutzung im Freien

Outdoor-Einsätze sind nur zulässig, wenn die Geräte ausreichend gegen:

  • Regen
  • Feuchtigkeit
  • Tau
  • Schnee
  • direkte Sonneneinstrahlung
  • Staub

geschützt werden.

15. Windlast

Traversen, Zelte, LED-Wände, Banner und Lautsprechersysteme dürfen nur entsprechend der Herstellerangaben betrieben werden.

Bei Überschreiten zulässiger Windgeschwindigkeiten ist der Betrieb einzustellen.

16. Stromversorgung

Es dürfen ausschließlich ordnungsgemäß installierte Stromanschlüsse verwendet werden.

Schäden durch:

  • falsche Spannung
  • Überspannung
  • fehlenden Schutzleiter
  • Generatorfehler
  • fehlerhafte Stromverteilungen

trägt der Mieter.

17. Rigging

Traversen, Motoren und Anschlagmittel dürfen ausschließlich von qualifiziertem Personal montiert werden.

Alle Lasten sind gemäß den geltenden Vorschriften zusätzlich zu sichern.

18. Bedienung

Licht-, Ton- und Videotechnik darf nur durch eingewiesene Personen bedient werden.

Schäden durch Fehlbedienung trägt der Mieter.

19. Wartung

Während der Mietzeit dürfen keinerlei Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden.

20. Untervermietung

Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von KW.Eventtechnik zulässig.

21. Einsatzort

Die Geräte dürfen ausschließlich am vereinbarten Einsatzort verwendet werden.

Ein Ortswechsel bedarf der Zustimmung von KW.Eventtechnik.

22. Inventarkontrolle

Die Vollständigkeit wird nach Rückgabe anhand der Inventarliste geprüft.

Fehlende Teile werden nachberechnet.

23. Akkus und Batterien

Alle Akkus sind geladen zurückzugeben.

Leere oder beschädigte Akkus können berechnet werden.

24. Verbrauchsmaterial

Folgende Verbrauchsmaterialien werden nach tatsächlichem Verbrauch berechnet:

  • Nebelfluid
  • Konfetti
  • Gaffa-Tape
  • Batterien
  • Sicherungen
  • Leuchtmittel (soweit nicht durch normalen Verschleiß ausgefallen)

25. Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten

Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten, endet die Mietzeit erst mit der gemeinsamen Kontrolle durch KW.Eventtechnik.

26. Schäden durch Witterung

Schäden durch Regen, Sturm, Überschwemmung, Frost oder direkte Sonneneinstrahlung gehen zu Lasten des Mieters, soweit sie durch unzureichenden Schutz entstanden sind.

27. Datensicherung

Bei Medienservern, Lichtpulten, Audiopulten oder Computern ist der Mieter für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

KW.Eventtechnik haftet nicht für Datenverlust.

28. Software

Installierte Software, Showfiles und Lizenzen dürfen weder kopiert noch verändert oder weitergegeben werden, sofern keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

29. Sicherheit

Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere:

  • DGUV-Vorschriften
  • Versammlungsstättenverordnung
  • VDE-Bestimmungen
  • Herstellerangaben
  • Unfallverhütungsvorschriften

30. Schlussbestimmungen

Diese Mietbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KW.Eventtechnik.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.