Mietbedingungen
Stand: 26.07.2026
Diese Mietbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KW.Eventtechnik.
1. Allgemeines
Mit der Übernahme der Mietgegenstände erkennt der Mieter die AGB sowie diese Mietbedingungen an.
Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Geräte sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
2. Übergabe der Mietgeräte
Alle Mietgeräte werden vor jeder Vermietung technisch geprüft.
Bei Übergabe werden sie in einem funktionsfähigen Zustand übergeben.
Der Mieter hat die Geräte unmittelbar bei Übernahme auf
- Vollständigkeit
- offensichtliche Beschädigungen
- Funktion
zu prüfen.
Später festgestellte offensichtliche Mängel können nicht mehr anerkannt werden.
3. Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit:
- Abholung,
- Übergabe oder
- Anlieferung.
Sie endet mit der vollständigen Rückgabe.
Jeder angefangene zusätzliche Miettag kann vollständig berechnet werden.
4. Selbstabholung
Bei Selbstabholung ist der Mieter für den sicheren Transport verantwortlich.
Die Ladung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu sichern.
Schäden durch unsachgemäßen Transport gehen zu Lasten des Mieters.
5. Lieferung
Liefertermine gelten nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit gesetzlich zulässig.
6. Rückgabe
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich während der vereinbarten Geschäftszeiten oder nach individueller Terminvereinbarung.
Nicht zurückgegebene Geräte gelten bis zur vollständigen Rückgabe als vermietet.
7. Reinigung
Die Mietgeräte sind sauber zurückzugeben.
Zusätzlicher Reinigungsaufwand wird nach Zeitaufwand berechnet.
Hierzu zählen unter anderem:
- Klebebandreste
- Gaffa-Rückstände
- Konfetti
- Schmutz
- Getränkerückstände
- Nebelfluid
- Kunstschnee
- Farbe
- Wachs
8. Beschriftungen
Das Bekleben oder Beschriften der Mietgeräte ist nicht gestattet.
Entfernungskosten werden nach Aufwand berechnet.
Beschädigte Oberflächen werden ersetzt.
9. Verlust
Bei Verlust haftet der Mieter zum Wiederbeschaffungswert einschließlich Beschaffungskosten.
Dies gilt insbesondere für:
- Kabel
- Adapter
- Cases
- Akkus
- Netzteile
- Fernbedienungen
- Sicherungsseile
- Klemmen
- Haken
- Kleinteile
10. Beschädigungen
Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
Eigene Reparaturversuche sind unzulässig.
Reparaturen dürfen ausschließlich von KW.Eventtechnik durchgeführt oder beauftragt werden.
11. Ausfallentschädigung
Ist ein Gerät aufgrund einer Beschädigung oder eines Verlustes bis zur Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht vermietbar, kann zusätzlich eine angemessene Ausfallentschädigung verlangt werden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Diebstahl
Jeder Diebstahl ist unverzüglich der Polizei und KW.Eventtechnik zu melden.
Das polizeiliche Aktenzeichen ist innerhalb von 24 Stunden vorzulegen.
13. Versicherung
Der Abschluss einer Elektronik- oder Veranstaltungsversicherung wird empfohlen.
Bei hochwertigen Anlagen kann KW.Eventtechnik den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verlangen.
14. Nutzung im Freien
Outdoor-Einsätze sind nur zulässig, wenn die Geräte ausreichend gegen:
- Regen
- Feuchtigkeit
- Tau
- Schnee
- direkte Sonneneinstrahlung
- Staub
geschützt werden.
15. Windlast
Traversen, Zelte, LED-Wände, Banner und Lautsprechersysteme dürfen nur entsprechend der Herstellerangaben betrieben werden.
Bei Überschreiten zulässiger Windgeschwindigkeiten ist der Betrieb einzustellen.
16. Stromversorgung
Es dürfen ausschließlich ordnungsgemäß installierte Stromanschlüsse verwendet werden.
Schäden durch:
- falsche Spannung
- Überspannung
- fehlenden Schutzleiter
- Generatorfehler
- fehlerhafte Stromverteilungen
trägt der Mieter.
17. Rigging
Traversen, Motoren und Anschlagmittel dürfen ausschließlich von qualifiziertem Personal montiert werden.
Alle Lasten sind gemäß den geltenden Vorschriften zusätzlich zu sichern.
18. Bedienung
Licht-, Ton- und Videotechnik darf nur durch eingewiesene Personen bedient werden.
Schäden durch Fehlbedienung trägt der Mieter.
19. Wartung
Während der Mietzeit dürfen keinerlei Wartungs- oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden.
20. Untervermietung
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von KW.Eventtechnik zulässig.
21. Einsatzort
Die Geräte dürfen ausschließlich am vereinbarten Einsatzort verwendet werden.
Ein Ortswechsel bedarf der Zustimmung von KW.Eventtechnik.
22. Inventarkontrolle
Die Vollständigkeit wird nach Rückgabe anhand der Inventarliste geprüft.
Fehlende Teile werden nachberechnet.
23. Akkus und Batterien
Alle Akkus sind geladen zurückzugeben.
Leere oder beschädigte Akkus können berechnet werden.
24. Verbrauchsmaterial
Folgende Verbrauchsmaterialien werden nach tatsächlichem Verbrauch berechnet:
- Nebelfluid
- Konfetti
- Gaffa-Tape
- Batterien
- Sicherungen
- Leuchtmittel (soweit nicht durch normalen Verschleiß ausgefallen)
25. Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Erfolgt die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten, endet die Mietzeit erst mit der gemeinsamen Kontrolle durch KW.Eventtechnik.
26. Schäden durch Witterung
Schäden durch Regen, Sturm, Überschwemmung, Frost oder direkte Sonneneinstrahlung gehen zu Lasten des Mieters, soweit sie durch unzureichenden Schutz entstanden sind.
27. Datensicherung
Bei Medienservern, Lichtpulten, Audiopulten oder Computern ist der Mieter für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
KW.Eventtechnik haftet nicht für Datenverlust.
28. Software
Installierte Software, Showfiles und Lizenzen dürfen weder kopiert noch verändert oder weitergegeben werden, sofern keine ausdrückliche Zustimmung vorliegt.
29. Sicherheit
Der Mieter verpflichtet sich, alle geltenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
- DGUV-Vorschriften
- Versammlungsstättenverordnung
- VDE-Bestimmungen
- Herstellerangaben
- Unfallverhütungsvorschriften
30. Schlussbestimmungen
Diese Mietbedingungen ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KW.Eventtechnik.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ergänzend gilt: Allgemeine Geschäftsbedingungen
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