Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 26.07.2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen der KW.Eventtechnik, insbesondere für:
- Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry-Hire)
- Vermietung inklusive Personal
- Planung und technische Konzeption
- Auf- und Abbau
- Betreuung von Veranstaltungen
- Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik
- Traversen- und Riggingarbeiten
- Verkauf von Veranstaltungstechnik
- Veranstaltungsorganisation
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach schriftlicher Zustimmung.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- E-Mail-Bestätigung,
- Unterzeichnung eines Angebots oder
- tatsächliche Leistungserbringung.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Soweit nicht anders angegeben gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Folgende Leistungen werden gesondert berechnet:
- Transport
- Parkgebühren
- Maut
- Übernachtungskosten
- Spesen
- Entsorgungskosten
- Sondergenehmigungen
- Hebebühnen
- Stapler
- Kräne
- zusätzliche Arbeitszeit
Berechnung von Dienstleistungen / Technikerleistungen
- Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung von Techniker- und Personaldienstleistungen nach tatsächlicher Einsatzdauer gemäß den nachstehenden Staffelungen.
- Für die Abrechnung gelten folgende Tagessätze:
- bis einschließlich 3 Stunden Einsatzzeit: Berechnung nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer gesonderten Vereinbarung,
- mehr als 3 Stunden bis einschließlich 6 Stunden: Berechnung eines halben Tagessatzes (0,5 Tagessatz),
- mehr als 6 Stunden bis einschließlich 12 Stunden: Berechnung eines vollen Tagessatzes (1,0 Tagessatz),
- mehr als 12 Stunden bis einschließlich 17 Stunden: Berechnung von 1,5 Tagessätzen,
- mehr als 17 Stunden: Berechnung von 2,0 Tagessätzen.
- Als Einsatzzeit gilt die Zeit vom vereinbarten Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende einschließlich erforderlicher Aufbau-, Umbau-, Betreuungs-, Abbau-, Lade- und Entladetätigkeiten sowie vereinbarter Wartezeiten.
- Reisezeiten, An- und Abfahrten sowie gesetzlich vorgeschriebene Pausen werden entsprechend der individuellen Vereinbarung oder den im Angebot ausgewiesenen Konditionen berechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
KW.Eventtechnik kann verlangen:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- weitere Abschlagszahlungen
- vollständige Vorauszahlung
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Kaution
KW.Eventtechnik kann eine angemessene Kaution verlangen.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgeräte.
6. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe oder Bereitstellung.
Sie endet mit vollständiger Rückgabe.
Verspätete Rückgaben werden mindestens mit einem zusätzlichen Miettag berechnet.
Entsteht dadurch ein Folgeauftragsschaden, haftet der Auftraggeber hierfür.
7. Übergabe
Der Auftraggeber bestätigt mit Übernahme:
- Vollständigkeit
- Funktionsfähigkeit
- sauberen Zustand
Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.
8. Nutzung der Mietgeräte
Die Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- eigenständige Reparaturen
- Veränderungen
- Umbauten
- Öffnen der Geräte
- Weitervermietung
- Überlassung an Dritte ohne Zustimmung
9. Bedienung
Komplexe Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal bedient werden.
Für Fehlbedienungen haftet der Auftraggeber.
10. Stromversorgung
Der Auftraggeber stellt geeignete Stromanschlüsse bereit.
Die Stromversorgung muss den geltenden VDE-Vorschriften entsprechen.
Schäden durch:
- Überspannung
- Unterspannung
- Phasenausfall
- fehlerhafte Erdung
- unsachgemäße Einspeisung
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11. Outdoor-Veranstaltungen
Der Auftraggeber sorgt für ausreichenden Schutz gegen:
- Regen
- Schnee
- Wind
- Staub
- Sonneneinstrahlung
- Überschwemmung
Entscheidet KW.Eventtechnik aus Sicherheitsgründen über einen Abbruch oder Nichtbetrieb, besteht kein Schadensersatzanspruch.
12. Traversen und Rigging
Für sämtliche Anschlagpunkte trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
KW.Eventtechnik haftet nicht für ungeeignete Gebäudestrukturen.
Erforderliche statische Nachweise sind vom Auftraggeber bereitzustellen.
13. Genehmigungen
Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
Dies betrifft insbesondere:
- Veranstaltungsanzeigen
- Sondernutzungen
- Straßensperrungen
- Brandschutzauflagen
- Lärmschutzauflagen
- GEMA
- KSK
- Versammlungsstättenverordnung
14. Auf- und Abbau
Der Auftraggeber gewährleistet:
- freie Zufahrt
- geeignete Parkmöglichkeiten
- freie Arbeitsflächen
- rechtzeitigen Zugang
- Ansprechpartner vor Ort
Wartezeiten werden nach Aufwand berechnet.
15. Veranstaltungsbetreuung
Wird Personal gestellt, unterliegt dieses ausschließlich den Weisungen von KW.Eventtechnik.
Eine direkte Weisungsbefugnis des Auftraggebers besteht nicht.
16. Veranstaltungsorganisation
Der Auftraggeber stellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehrkosten durch verspätete Änderungen trägt der Auftraggeber.
17. Änderungen des Auftrags
Nachträgliche Änderungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
18. Stornierung
Stornierungskosten:
- bis 30 Tage: 20 %
- 29–14 Tage: 40 %
- 13–7 Tage: 60 %
- 6–3 Tage: 80 %
- unter 72 Stunden: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
19. Höhere Gewalt
Hierzu zählen insbesondere:
- Unwetter
- Hochwasser
- Pandemie
- Streik
- Krieg
- Terror
- behördliche Maßnahmen
- Stromausfälle
Bereits entstandene Kosten sind zu vergüten.
20. Haftung für Mietgeräte
Der Auftraggeber haftet während der gesamten Mietdauer für:
- Diebstahl
- Verlust
- Vandalismus
- Feuer
- Wasserschäden
- Transportschäden
- Bedienfehler
21. Versicherung
Bei hochwertigen Mietgegenständen kann KW.Eventtechnik den Nachweis einer Elektronik- oder Veranstaltungsversicherung verlangen.
22. Reinigung
Verschmutzte Geräte werden nach Aufwand gereinigt.
Hierzu zählen insbesondere:
- Klebebandreste
- Farbe
- Konfetti
- Kunstschnee
- Nebelfluidrückstände
- Getränkerückstände
- Schmutz
23. Rückgabe
Alle Geräte sind:
- vollständig
- sauber
- transportsicher
- im Originalzustand
zurückzugeben.
Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
24. Verkauf von Geräten
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von KW.Eventtechnik.
25. Reklamationen
Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt dies, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit gesetzlich zulässig.
26. Foto- und Videoaufnahmen
KW.Eventtechnik ist berechtigt, Bilder der aufgebauten Technik für eigene Werbezwecke anzufertigen und zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Dritter entgegenstehen.
27. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
28. Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung geschäftlicher Informationen.
29. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von KW.Eventtechnik.
Es gilt deutsches Recht.
30. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
31. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ergänzend gilt: Mietbedingungen
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