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RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26.07.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen der KW.Eventtechnik, insbesondere für:

  • Vermietung von Veranstaltungstechnik (Dry-Hire)
  • Vermietung inklusive Personal
  • Planung und technische Konzeption
  • Auf- und Abbau
  • Betreuung von Veranstaltungen
  • Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik
  • Traversen- und Riggingarbeiten
  • Verkauf von Veranstaltungstechnik
  • Veranstaltungsorganisation

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur nach schriftlicher Zustimmung.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung,
  • E-Mail-Bestätigung,
  • Unterzeichnung eines Angebots oder
  • tatsächliche Leistungserbringung.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Soweit nicht anders angegeben gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Folgende Leistungen werden gesondert berechnet:

  • Transport
  • Parkgebühren
  • Maut
  • Übernachtungskosten
  • Spesen
  • Entsorgungskosten
  • Sondergenehmigungen
  • Hebebühnen
  • Stapler
  • Kräne
  • zusätzliche Arbeitszeit

Berechnung von Dienstleistungen / Technikerleistungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung von Techniker- und Personaldienstleistungen nach tatsächlicher Einsatzdauer gemäß den nachstehenden Staffelungen.
  2. Für die Abrechnung gelten folgende Tagessätze:
  3. bis einschließlich 3 Stunden Einsatzzeit: Berechnung nach dem vereinbarten Stundensatz oder einer gesonderten Vereinbarung,
  4. mehr als 3 Stunden bis einschließlich 6 Stunden: Berechnung eines halben Tagessatzes (0,5 Tagessatz),
  5. mehr als 6 Stunden bis einschließlich 12 Stunden: Berechnung eines vollen Tagessatzes (1,0 Tagessatz),
  6. mehr als 12 Stunden bis einschließlich 17 Stunden: Berechnung von 1,5 Tagessätzen,
  7. mehr als 17 Stunden: Berechnung von 2,0 Tagessätzen.
  8. Als Einsatzzeit gilt die Zeit vom vereinbarten Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende einschließlich erforderlicher Aufbau-, Umbau-, Betreuungs-, Abbau-, Lade- und Entladetätigkeiten sowie vereinbarter Wartezeiten.
  9. Reisezeiten, An- und Abfahrten sowie gesetzlich vorgeschriebene Pausen werden entsprechend der individuellen Vereinbarung oder den im Angebot ausgewiesenen Konditionen berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

KW.Eventtechnik kann verlangen:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • weitere Abschlagszahlungen
  • vollständige Vorauszahlung

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5. Kaution

KW.Eventtechnik kann eine angemessene Kaution verlangen.

Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgeräte.

6. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit Übergabe oder Bereitstellung.

Sie endet mit vollständiger Rückgabe.

Verspätete Rückgaben werden mindestens mit einem zusätzlichen Miettag berechnet.

Entsteht dadurch ein Folgeauftragsschaden, haftet der Auftraggeber hierfür.

7. Übergabe

Der Auftraggeber bestätigt mit Übernahme:

  • Vollständigkeit
  • Funktionsfähigkeit
  • sauberen Zustand

Spätere Reklamationen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

8. Nutzung der Mietgeräte

Die Geräte dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.

Nicht zulässig sind insbesondere:

  • eigenständige Reparaturen
  • Veränderungen
  • Umbauten
  • Öffnen der Geräte
  • Weitervermietung
  • Überlassung an Dritte ohne Zustimmung

9. Bedienung

Komplexe Geräte dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal bedient werden.

Für Fehlbedienungen haftet der Auftraggeber.

10. Stromversorgung

Der Auftraggeber stellt geeignete Stromanschlüsse bereit.

Die Stromversorgung muss den geltenden VDE-Vorschriften entsprechen.

Schäden durch:

  • Überspannung
  • Unterspannung
  • Phasenausfall
  • fehlerhafte Erdung
  • unsachgemäße Einspeisung

gehen zu Lasten des Auftraggebers.

11. Outdoor-Veranstaltungen

Der Auftraggeber sorgt für ausreichenden Schutz gegen:

  • Regen
  • Schnee
  • Wind
  • Staub
  • Sonneneinstrahlung
  • Überschwemmung

Entscheidet KW.Eventtechnik aus Sicherheitsgründen über einen Abbruch oder Nichtbetrieb, besteht kein Schadensersatzanspruch.

12. Traversen und Rigging

Für sämtliche Anschlagpunkte trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

KW.Eventtechnik haftet nicht für ungeeignete Gebäudestrukturen.

Erforderliche statische Nachweise sind vom Auftraggeber bereitzustellen.

13. Genehmigungen

Alle erforderlichen Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Veranstaltungsanzeigen
  • Sondernutzungen
  • Straßensperrungen
  • Brandschutzauflagen
  • Lärmschutzauflagen
  • GEMA
  • KSK
  • Versammlungsstättenverordnung

14. Auf- und Abbau

Der Auftraggeber gewährleistet:

  • freie Zufahrt
  • geeignete Parkmöglichkeiten
  • freie Arbeitsflächen
  • rechtzeitigen Zugang
  • Ansprechpartner vor Ort

Wartezeiten werden nach Aufwand berechnet.

15. Veranstaltungsbetreuung

Wird Personal gestellt, unterliegt dieses ausschließlich den Weisungen von KW.Eventtechnik.

Eine direkte Weisungsbefugnis des Auftraggebers besteht nicht.

16. Veranstaltungsorganisation

Der Auftraggeber stellt sämtliche notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Verzögerungen oder Mehrkosten durch verspätete Änderungen trägt der Auftraggeber.

17. Änderungen des Auftrags

Nachträgliche Änderungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

18. Stornierung

Stornierungskosten:

  • bis 30 Tage: 20 %
  • 29–14 Tage: 40 %
  • 13–7 Tage: 60 %
  • 6–3 Tage: 80 %
  • unter 72 Stunden: 100 %

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

19. Höhere Gewalt

Hierzu zählen insbesondere:

  • Unwetter
  • Hochwasser
  • Pandemie
  • Streik
  • Krieg
  • Terror
  • behördliche Maßnahmen
  • Stromausfälle

Bereits entstandene Kosten sind zu vergüten.

20. Haftung für Mietgeräte

Der Auftraggeber haftet während der gesamten Mietdauer für:

  • Diebstahl
  • Verlust
  • Vandalismus
  • Feuer
  • Wasserschäden
  • Transportschäden
  • Bedienfehler

21. Versicherung

Bei hochwertigen Mietgegenständen kann KW.Eventtechnik den Nachweis einer Elektronik- oder Veranstaltungsversicherung verlangen.

22. Reinigung

Verschmutzte Geräte werden nach Aufwand gereinigt.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Klebebandreste
  • Farbe
  • Konfetti
  • Kunstschnee
  • Nebelfluidrückstände
  • Getränkerückstände
  • Schmutz

23. Rückgabe

Alle Geräte sind:

  • vollständig
  • sauber
  • transportsicher
  • im Originalzustand

zurückzugeben.

Fehlende Teile werden zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.

24. Verkauf von Geräten

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von KW.Eventtechnik.

25. Reklamationen

Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Unterbleibt dies, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit gesetzlich zulässig.

26. Foto- und Videoaufnahmen

KW.Eventtechnik ist berechtigt, Bilder der aufgebauten Technik für eigene Werbezwecke anzufertigen und zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Dritter entgegenstehen.

27. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

28. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung geschäftlicher Informationen.

29. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand der Sitz von KW.Eventtechnik.

Es gilt deutsches Recht.

30. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

31. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.